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Bei einem Bauvorhaben in Holstenkamp wurde im April 2025 ein Stehfalzdach mit 23 mm Falzhöhe geliefert. Bestellt waren 25 mm.
Der Unterschied klingt akademisch. Er ist es nicht: 25 mm ist ab Windlastzone 4 vorgeschrieben. Wir haben das Dach zurückbauen lassen.


